Die Annahme, dass Drogen (egal ob Cannabis, Kokain oder Heroin) für den Eigengebrauch straffrei seien, hält sich hartnäckig, ist jedoch in dieser Form unzutreffend. Es
Eine Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz kann sich auch auf Rechtsgebiete außerhalb des Strafrechtes auswirken wie etwa Arbeitsrecht, Gewerberecht, Führerschein etc.