Maßnahmenvollzug, bezeichnet verschiedene Formen des Freiheitsentzuges von gefährlichen Tätern (bis vor kurzem als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ bezeichnet) und suchtkranken („entwöhnungsbedürftigen“) Straftätern.
Für gewöhnlich versteht man unter Maßnahmenvollzug die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern (ehem. „geistig abnorme Rechtsbrecher“) in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 StGB. Es wird unterschieden zwischen Tätern, welche aufgrund ihrer schwerwiegenden psychischen Störung bei Begehung der Tat zurechnungsunfähig (21 Abs 1 StGB) waren und jenen welche zwar das Unrecht der Tat erkennen können, jedoch unter einer schwerwiegenden psychischen Störung leiden (§ 21 Abs 2 StGB).
Der Maßnahmenvollzug in Österreich steht seit Jahren in der Kritik. Umso wichtiger ist eine kompetente Beratung der Betroffenen.
In Einweisungs- und Entlassungsverfahren des Maßnahmenvollzugs arbeite ich regelmäßig mit dem Kompetenzzentrum Maßnahmenvollzug zusammen, welches Betroffenen und Angehörigen mit psychosozialer Prozessbegleitung und Expertise zu Seite steht:
https://www.massnahmenvollzug.at/