Straf- und Maßnahmenvollzug
Einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet der Straf- und Maßnahmenvollzug.
Maßnahmenvollzug, bezeichnet verschiedene Formen des Freiheitsentzuges von gefährlichen Tätern (bis vor kurzem als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ bezeichnet) und suchtkranken („entwöhnungsbedürftigen“) Straftätern.
Für gewöhnlich versteht man unter Maßnahmenvollzug die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern (ehem. „geistig abnorme Rechtsbrecher“) in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 StGB. Es wird unterschieden zwischen Tätern, welche aufgrund ihrer schwerwiegenden psychischen Störung bei Begehung der Tat zurechnungsunfähig (21 Abs 1 StGB) waren und jenen welche zwar das Unrecht der Tat erkennen können, jedoch unter einer schwerwiegenden psychischen Störung leiden (§ 21 Abs 2 StGB).
Der Maßnahmenvollzug in Österreich steht seit Jahren in der Kritik. Umso wichtiger ist eine kompetente Beratung der Betroffenen.
In Einweisungs- und Entlassungsverfahren des Maßnahmenvollzugs arbeite ich regelmäßig mit dem Kompetenzzentrum Maßnahmenvollzug zusammen, welches Betroffenen und Angehörigen mit psychosozialer Prozessbegleitung und Expertise zu Seite steht:
Ich helfe Ihnen auch während der Haft und berate sie im Strafvollzug bei folgenden Anliegen:
Nach § 27 Abs 1 Suchtmittelgesetz (SMG) ist der unerlaubte Besitz, Erwerb und die Weitergabe von Suchtmitteln grundsätzlich strafbar, auch wenn diese ausschließlich für den Eigengebrauch bestimmt sind. Der Begriff „Erwerb“ umfasst mehr als nur den Kauf. Auch Schenkung, Tausch oder bloßes Aufbewahren fallen darunter.
Die Strafdrohung beträgt nach § 27 SMG grundsätzlich:
- bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe
- oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
Wenn die Straftat jedoch ausschließlich für den Eigengebrauch begangen wird beträgt die Strafdrohung
- bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe oder
- Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
Gerne kümmere ich mich auch um folgende Angelegenheiten:
- Führerscheinentzug, etwa wegen Alkohol oder Drogen
- Verwaltungsstrafrecht
- Waffengesetz
- Passentzug
- Haftentschädigung
- vorzeitige Tilgung aus dem Strafregister
- Opfervertretung & Privatbeteiligung