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Die 7 wichtigsten Nebenfolgen bei Suchmitteldelikten

Wann scheint eine Vorstrafe wegen rechtwidrigen Umgangs mit Suchtmitteln im Strafregister auf?

Sie benötigen für ihren neuen Arbeitgeber einen Strafregisterauszug („Leumundszeugnis“)?

Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten scheint im „Leumundszeugnis“ auf. Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten werden auch im Strafregister eingetragen, diese scheinen jedoch nur behördenintern auf und werden nicht Leumundszeugnis angeführt.

Eine Besonderheit gilt im Suchtmittelgesetz. Bei Verurteilungen nach § 27 SMG (Eigengebrauch geringer Suchtgiftmengen) und § 30 (Unerlaubter Umgang mit psychotropen Stoffen) gilt die „beschränkte Auskunft“ auch für Verurteilungen bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe.

Ist Suchtmittelkonsum ein Entlassungsgrund?

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu den Folgen des Suchtmittelkonsums auf das Arbeitsverhältnis gibt es nicht. Der OGH wendet jedoch die Rechtsprechung zum Alkoholmissbrauch auch für den Suchtmittelkonsum an.

Der außerdienstliche Gebrauch von Suchtmitteln (z.B. Cannabis) kann durchaus zu einer Entlassung bzw. Kündigung führen.

Droht Führerscheinentzug wenn ich mit Drogen erwischt werde?

Ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille liegt jedenfalls Verkehrsuntüchtigkeit vor. Für den Konsum von Suchtmitteln fehlt ein solcher Richtwert. Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, die noch keinen Grenzwert für THC im Straßenverkehr einführt haben. Jüngste Vorstöße des Verkehrsministeriums einen solchen Grenzwert einzuführen fanden keine Mehrheit innerhalb der Bundesregierung.

Laut Rechtsprechung ist nicht der Grad der Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift alleine maßgeblich. Es genügt, dass die Beeinträchtigung auf Alkohol oder Suchtmittelkonsum und weiterer Ursachen wie Ermüdung, Krankheit oder Medikamenteneinfluss zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass in der Praxis Suchtmittelkonsum oft im Gesamtbild zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) führt, auch wenn die konsumierte Suchtgiftmenge alleine noch keine Fahruntüchtigkeit herbeigeführt hätte.

Kann ich die Obsorge über mein Kind verlieren wenn ich mit Drogen erwischt werde?

Das Gericht hat bei Gefährdung des Kindeswohls die notwendigen Verfügungen zur Sicherung des Wohls des Kindes zu treffen. Das Gericht hat die Obsorge an eine andere Person zu übertragen, wenn das Wohl des minderjährigen Kindes dies erfordert. Ein krimineller Lebenswandel des Obsorgeberechtigten kann das Kindeswohl gefährden (z.B. Untersuchungshaft der Mutter wegen Drogenmissbrauchs). Auch gilt die Erziehungsfähigkeit bei ständiger Alkoholisierung oder regelmäßigem Suchtmittelkonsum als beeinträchtigt, was zu einem Entzug der Obsorge führen kann.

Kann ich meine Gewerbeberechtigung verlieren, wenn ich mit Drogen erwischt werde?

Eine gerichtliche Verurteilung, die drei Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze übersteigt, stellt einen Ausschlussgrund für die Ausübung eines Gewerbes dar (§ 13 GewO). Weiters ist die Ausübung eines Gewerbes bei einer Verurteilung wegen Suchtgifthandels ausgeschlossen. Eine diversionelle Erledigung ist keine gerichtliche Verurteilung und stellt demnach keinen Ausschlussgrund zu Ausübung eines Gewerbes dar.

Bei einer positiven Prognose besteht die Möglichkeit, dass die Behörde Nachsicht vom Entzug der Gewerbeberechtigung üben kann. 

Passentzug bei großen Mengen Suchtgift

Die Ausstellung, Verlängerung und Änderung des Reisepasses oder Personalausweis ist von der Behörde zu versagen, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, der Passwerber werde entgegen den bestehenden Vorschriften Suchtgift in einer größeren Menge ausführen, einführen oder in Verkehr setzen. Die Rechtsprechung tendiert dazu, bereits eine rechtskräftige Verurteilung im Zusammenhang mit Suchtmittelhandel als Passversagungsgrund bzw. Passentziehungsgrund ausreichen zu lassen.

Wurde der Pass wegen Suchtgifthandels entzogen, kann in der Regel erst nach einigen Jahren „Wohlverhalten“ ein neuer Pass beantragt werden.

Waffengesetz und Suchtmittelkonsum

Für die Ausstellung eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte ist die Verlässlichkeit des Antragsstellers zu überprüfen. Keine Verlässlichkeit nach dem WaffG liegt vor, wenn jemand alkohol- oder suchtkrank ist. Nicht jede Person die Suchtgift konsumiert, ist auch suchtkrank. Das heißt eine Person die Suchtgift konsumiert, aber nicht abhängig ist, ist grundsätzlich verlässlich im Sinn des Waffengesetzes. Erst wenn zum Suchtgiftkonsum noch zusätzliche Gefährdungen hinzutreten kann ein Waffenverbot gerechtfertigt sei, etwa bei aggressivem Verhalten nach Suchtmittelkonsum.  

Weiterführende Informationen zum Thema:

  • Birklbauer/Machac, Suchtmittelrecht für die Praxis3
  • Birklbauer/Hofer, JSt 2021, 115
  • Deixler-Hübner (Hrsg), Handbuch Familienrecht2

Ich bin für Sie da!

Wenn es um Ihre Freiheit geht, sollten Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt wählen. In Notfällen (Festnahme, Hausdurchsuchung) können Sie mich unter der Nummer +43 699 1922 1541 auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichen.

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