Ab einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille liegt jedenfalls Verkehrsuntüchtigkeit vor. Für den Konsum von Suchtmitteln fehlt ein solcher Richtwert. Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, die noch keinen Grenzwert für THC im Straßenverkehr einführt haben. Jüngste Vorstöße des Verkehrsministeriums einen solchen Grenzwert einzuführen fanden keine Mehrheit innerhalb der Bundesregierung.
Laut Rechtsprechung ist nicht der Grad der Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift alleine maßgeblich. Es genügt, dass die Beeinträchtigung auf Alkohol oder Suchtmittelkonsum und weiterer Ursachen wie Ermüdung, Krankheit oder Medikamenteneinfluss zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass in der Praxis Suchtmittelkonsum oft im Gesamtbild zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) führt, auch wenn die konsumierte Suchtgiftmenge alleine noch keine Fahruntüchtigkeit herbeigeführt hätte.