Awaltskanzlei Strauss-17

Verbrechensopfergesetz: Entschädigung und Unterstützung für Opfer von Straftaten

Das Verbrechensopfergesetz (VOG) stellt eine wichtige gesetzliche Grundlage dar, die Opfern von Straftaten ermöglicht, Entschädigung und Unterstützung zu erhalten. Es soll Opfern von Verbrechen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfeleistungen gewähren, weil Ansprüche von Privaten nicht oder nur verspätet realisierbar sind. In diesem Blogbeitrag werden die wesentlichen Punkte des Verbrechensopfergesetzes (VOG) erklärt, welche Entschädigungen betroffene Personen geltend machen können, wer Anspruch auf Unterstützung hat, wie der Antrag gestellt wird und welche Fristen beachtet werden müssen.

Was ist das Verbrechensopfergesetz (VOG)?

Das Verbrechensopfergesetz (VOG) wurde entwickelt, um Opfern von Straftaten zu helfen. Ziel des Gesetzes ist es, den Opfern von Gewaltverbrechen finanzielle Entschädigung und Unterstützung zu bieten. Diese Unterstützung gilt für alle, die durch eine Straftat körperlich oder psychisch zu Schaden gekommen sind. Es wird darauf geachtet, dass das Opfer nicht nur juristisch, sondern auch finanziell durch medizinische Behandlungen, Entschädigungen für Schmerzensgeld und Verdienstausfall sowie die Kosten für Pflege und Bestattung unterstützt wird.

 

Welche Entschädigungen kann man geltend machen?

Das Verbrechensopfergesetz sieht verschiedene Arten der Entschädigung vor, die je nach Art der erlittenen Schäden variieren können. Zu den wichtigsten Entschädigungsleistungen gehören:

 

  • Heilbehandlungskosten: Kosten für medizinische Behandlungen, die infolge der Straftat notwendig wurden, können übernommen werden. Dazu gehören Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Rehabilitationsmaßnahmen und auch ärztlich verordnete Therapien.
  • Schmerzensgeld: Das VOG sieht vor, dass Opfern von Straftaten für die körperlichen Verletzungen eine Entschädigung gezahlt wird. Bei schweren Körperverletzungen  oder schweren Körperverletzungen mit dauerhaften Folgen gibt es eine pauschale Entschädigung, die zwischen 2.000 und 4.000 EUR liegt, in Fällen mit besonders schweren und langanhaltenden Folgen (z. B. bei einem Verlust von Sehkraft) kann diese Entschädigung auf 8.000 bis 12.000 EUR erhöht werden.
  • Verdienstausfall: Wenn das Opfer aufgrund der Straftat nicht mehr arbeiten kann, besteht die Möglichkeit, den Verdienstausfall geltend zu machen. Das bedeutet, dass das Opfer eine Entschädigung für den entgangenen Lohn erhält.
  • Pflege- und Betreuungskosten: Falls das Opfer nach der Straftat auf Pflege angewiesen ist, können die damit verbundenen Kosten übernommen werden.
  • Bestattungskosten: Sollte das Opfer der Straftat verstorben sein, können die Angehörigen die Bestattungskosten ersetzt bekommen.
  • Opferentschädigung für psychische Schäden: Wenn das Opfer durch die Straftat seelische Traumata oder psychische Belastungen wie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) erleidet, kann auch hierfür eine Entschädigung gezahlt werden. Anträge auf Übernahme der Psychotherapiekosten unterliegen keiner Frist, d.h. sie können jederzeit gestellt werden.
  • Zahnbehandlungen: Gemäß § 2 Z 1e des VOG werden auch Zahnbehandlungen oder Ersatzbehandlungen für Zahnprothesen übernommen, wenn diese infolge der Straftat notwendig werden.

Wem steht der Anspruch zu?

Das Verbrechensopfergesetz gewährt nicht nur den direkt betroffenen Opfern einer Straftat, sondern auch deren Angehörigen Ansprüche auf Entschädigung. Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Staatsbürger der EU und des EWR sowie alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich haben Anspruch auf die Sozialentschädigung für Verbrechensopfer, wenn sie eine mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe bedrohte rechtswidrige und vorsätzliche Handlung, eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben. Hinterbliebene oder Träger der Bestattungskosten haben auch einen Anspruch auf Entschädigung, sollte die Tat den Tod des Opfers verursacht haben. Für Opfer von Menschenhandel gibt es Ausnahmebestimmungen.

Der Anspruch auf Entschädigung kann folgenden Personen zustehen:

  • Das Opfer selbst: Jede Person, die durch eine Straftat körperlich oder psychisch zu Schaden gekommen ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung.
  • Angehörige des Opfers: Wenn das Opfer verstorben ist, können nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern eine Entschädigung beantragen. Besonders wichtig ist dies für die Übernahme der Bestattungskosten und im Falle des Verlustes des finanziellen Unterhalts des Verstorbenen.
  • Zeugen von Straftaten: In bestimmten Fällen können auch Zeugen von besonders traumatischen Straftaten Entschädigung erhalten, wenn sie durch das Erlebte psychisch geschädigt wurden.

Die Leistung ist ausgeschlossen wenn das Opfer oder der Hinterbliebene in irgendeiner Weise an der Straftat beteiligt war, den Täter provoziert hat oder es schuldhaft unterlassen hat an der Aufklärung mitzuwirken. Die Leistung ist auch verwehrt, wenn das Opfer auf Schadenersatzansprüche verzichtet hat.

 

Antrag auf Entschädigung

Um Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Opferentschädigungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz oder bei den zuständigen Landesstellen eingereicht werden und sollte mit den notwendigen Nachweisen versehen werden, z.B. medizinische Gutachten, Polizeiberichte und Nachweise für Verdienstausfall.

 

Schadenersatzansprüche und Rückforderungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt des VOG ist, dass Schadenersatzansprüche des Opfers abgetreten werden, sodass diese an den Bund gehen. Auf den Schadenersatzanspruch darf das Oper nicht verzichtet haben, sonst steht ihm kein Anspruch zu.

 

Wenn sich nach der Gewährung von Entschädigungsleistungen herausstellt, dass diese unberechtigt gezahlt wurden (z. B. aufgrund einer Falschmeldung), ist das Opfer verpflichtet, diese innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen.

 

Fristen für die Antragstellung

Das Ansuchen auf Entschädigung muss innerhalb von drei Jahren nach der Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder dem Tod des Opfers gestellt werden. Wenn der Antrag innerhalb dieser Frist eingereicht wird, werden die Leistungen ab Erfüllung der Voraussetzungen gewährt. Erfolgt der Antrag nach Ablauf der Frist, werden die Entschädigungen erst mit dem Beginn des Monats gewährt, der auf die Antragstellung folgt.

Für psychotherapeutische Maßnahmen gibt es keine Frist, sodass Anträge jederzeit gestellt werden können, ohne dass eine Fristsetzung zu beachten ist.

Fazit

Das Verbrechensopfergesetz (VOG) eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die durch Straftaten verletzt oder psychisch geschädigt wurden. Es ermöglicht Opfern, Entschädigungen für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und andere Kosten zu erhalten. Angehörige können auch dann eine Entschädigung beantragen, wenn das Opfer durch die Straftat ums Leben gekommen ist. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht wird, um von den gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen zu profitieren. Schadenersatzansprüche müssen an den Bund abgetreten werden, und es darf kein Verzicht auf diese Ansprüche vorliegen.

Falls Sie selbst oder jemand, den Sie kennen, Opfer einer Straftat mit Körperverletzung geworden sind, stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte als Opfer zu wahren.

Ich bin für Sie da!

Wenn es um Ihre Freiheit geht, sollten Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt wählen. In Notfällen (Festnahme, Hausdurchsuchung) können Sie mich unter der Nummer +43 699 1922 1541 auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichen.

Comments are closed.