Das Verbrechensopfergesetz (VOG) eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die durch Straftaten verletzt oder psychisch geschädigt wurden. Es ermöglicht Opfern, Entschädigungen für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und andere Kosten zu erhalten. Angehörige können auch dann eine Entschädigung beantragen, wenn das Opfer durch die Straftat ums Leben gekommen ist. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht wird, um von den gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen zu profitieren. Schadenersatzansprüche müssen an den Bund abgetreten werden, und es darf kein Verzicht auf diese Ansprüche vorliegen.
Falls Sie selbst oder jemand, den Sie kennen, Opfer einer Straftat mit Körperverletzung geworden sind, stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte als Opfer zu wahren.