Bei Freiheitsstrafen gibt es ebenfalls Erleichterungen:
- Jugendliche über 16 Jahren: Wenn die Strafandrohung zwischen 10 und 20 Jahren oder lebenslänglich liegt, wird die Strafe auf 1 bis 15 Jahre reduziert.
- Jugendliche unter 16 Jahren: Wenn die Strafandrohung zwischen 10 und 20 Jahren oder lebenslänglich lieg, wird die Strafe auf 1 bis 10 Jahre gesenkt.
- Strafdrohung von 10–20 Jahren: für Jugendliche (14-18 Lebensjahr) beträgt die gemilderte Strafdrohung 6 Monate bis 10 Jahre
In allen anderen Fällen entfällt das Mindestmaß und die Höchststrafe wird halbiert.
Ein Beispiel: Bei schwerer Körperverletzung beträgt die Strafe für Jugendliche nur noch bis zu 2,5 Jahre Freiheitsstrafe anstatt der in § 84 Abs 4 StGB angedrohten 6 Monate bis 5 Jahre.
Junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) fallen oft in einen Übergangsbereich. Auch sie profitieren von milderen Strafen, vor allem bei weniger schweren Straftaten. Die Höchststrafe beträgt grundsätzlich auch für sie 15 Jahre. Das Mindestmaß ist wie bei den Jugendlichen ausgestaltet (entweder kein Mindestmaß, 6 Monate oder 1 Jahr).
Es gibt jedoch auch Bereiche, in denen die normalen Strafdrohungen gelten, etwa bei Tötungsdelikten, sexuellen Übergriffen oder der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung.