Bei der absichtlich schweren Körperverletzung handelt der Täter mit dem klaren Ziel, dem Opfer eine schwerwiegende Verletzung zuzufügen. Dies kann eine ernsthafte körperliche Schädigung oder eine langwierige Beeinträchtigung der Gesundheit sein, wie etwa eine Krankheit, die mehr als 24 Tage andauert, oder eine Berufsunfähigkeit.
Der Unterschied zu anderen Arten der Körperverletzung besteht darin, dass der Täter nicht nur in Kauf nimmt, dass sein Opfer verletzt wird, sondern bewusst darauf abzielt, dem anderen ernsthaften Schaden zuzufügen.
Verwendet der Täter bei der Tat eine Waffe, ein Messer oder einen schweren Gegenstand, geht die Staatsanwaltschaft in der Regel davon aus, dass die Körperverletzung absichtlich und mit besonders gefährlicher Absicht begangen wurde.
Strafdrohung:
Bei dem absichtlichen zufügen einer schweren Körperverletzung beträgt die Strafdrohung 1-10 Jahre Freiheitsstrafe.