Awaltskanzlei Strauss-16hp (Mittel)

Alles, was Sie über das Strafregister und die Tilgung von Verurteilungen wissen müssen

In Österreich gibt es das sogenannte Strafregister, eine zentrale Datenbank, in der alle strafrechtlichen Verurteilungen von Personen verzeichnet werden. Es stellt sicher, dass Informationen über strafrechtliche Verurteilungen für Behörden zugänglich sind, um fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es in Bezug auf die Gewährung von Waffenscheinen, die Ausstellung von Pässen oder in anderen rechtlichen Kontexten.

 

Doch was genau steckt hinter dem Strafregister? Wann wird eine Verurteilung gelöscht? Und wie können Betroffene sicherstellen, dass ihre Verurteilung nicht mehr gegen sie verwendet wird? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das Strafregister, die Tilgung von Verurteilungen und die rechtlichen Hintergründe.

Was ist das Strafregister?

Das Strafregister ist eine zentrale Sammlung von Daten zu rechtskräftigen Verurteilungen, die von österreichischen Gerichten sowie bestimmten ausländischen Gerichten ausgesprochen wurden. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Person strafrechtlich vorbelastet ist und welche Verurteilungen gegen sie vorliegen.

 

Es wird unterschieden zwischen:

  • Volle Auskunft: Diese enthält alle Verurteilungen, die noch nicht getilgt wurden.
  • Beschränkte Auskunft: In bestimmten Fällen darf nur eine eingeschränkte Auskunft über eine Verurteilung erteilt werden, und dies nur an bestimmte Behörden wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Waffenbehörden.

Wann wird eine Verurteilung aus dem Strafregister gelöscht?

Die Tilgung einer Verurteilung bedeutet, dass sie aus dem Strafregister entfernt wird. Sobald eine Verurteilung getilgt ist, wird sie nicht mehr in einer Strafregisterbescheinigung aufgeführt, und Behörden dürfen keine Auskunft mehr darüber geben.

Beginn der Tilgungsfrist

Die Tilgungsfrist beginnt, wenn die verhängte Freiheits- oder Geldstrafe vollständig verbüßt ist – oder wenn diese nicht mehr vollzogen werden kann. In Fällen, in denen keine Strafe verhängt wurde oder diese durch eine Vorhaft verbüßt wurde, beginnt die Frist mit der Rechtskraft der Verurteilung.

Wie lange dauert die Tilgung?

Die Dauer der Tilgungsfrist ist abhängig von der Art und
Schwere der Verurteilung:

 

  • 3 Jahre bei einer einmaligen Verurteilung zu einer
    Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten.
  • 5 Jahre bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
    bei einer reinen Geldstrafe.
  • 10 Jahre bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr, aber
    unter drei Jahren.
  • 15 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
    Jahren oder bei einer Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme
    Rechtsbrecher.

 

In Fällen, in denen mehrere Verurteilungen vorliegen, tritt
die Tilgungsfrist für alle Verurteilungen gemeinsam ein.

Ausnahmen von der Tilgung

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Tilgung nicht nach den üblichen Fristen erfolgt:

 

  • Sexualstrafrecht: Bei unbedingten Freiheitsstrafen wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität wird die Tilgungsfrist je nach Schwere der Straftat verdoppelt oder verlängert.
  • Jugendstrafrecht: Jugendliche, die nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt werden, profitieren von verkürzten Tilgungsfristen, die teilweise nur 3 Jahre betragen können.
  • Untilgbar sind Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei Verurteilungen wegen besonders schwerer Straftaten (z. B. Terrorismus), die eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren nach sich ziehen.

Was ist die Strafregisterbescheinigung?

Die Strafregisterbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das auf Antrag der betroffenen Person ausgestellt wird und Auskunft über die Verurteilungen gibt. Sie ist also nicht zu verwechseln mit dem Strafregister selbst, sondern stellt lediglich eine Zusammenfassung der relevanten Informationen dar. In einer Bescheinigung werden getilgte Verurteilungen nicht mehr aufgeführt, selbst wenn sie früher im Strafregister vorhanden waren.

 

Wichtig: Verurteilungen, die unter eine beschränkte Auskunft fallen, erscheinen nicht in der Strafregisterbescheinigung, auch wenn sie noch nicht getilgt wurden.

Tilgung durch ein Gnadengesuch

In einigen Fällen ist es möglich, die Tilgung vorzeitig zu beantragen. Dies erfolgt durch ein Gnadengesuch beim Bundesministerium für Justiz. Ein solches Gesuch kann gestellt werden, wenn bereits die Hälfte der Tilgungsfrist verstrichen ist. Es wird geprüft, ob die betroffene Person eine gewisse Rehabilitierung und ein gutes Verhalten in der Zwischenzeit gezeigt hat. Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Tilgung besteht jedoch nicht. Nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist wird die Verurteilung jedoch immer aus dem Strafregister gelöscht.

Fazit

Das Strafregister dient der Dokumentation von strafrechtlichen Verurteilungen und hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen – von beruflichen Nachteilen bis hin zu Einschränkungen im Alltag. Doch mit der Tilgung erlischt der negative Eintrag, und Betroffene können in vielen Fällen einen „Neuanfang“ wagen. Die genaue Dauer der Tilgung ist gesetzlich geregelt, und in bestimmten Fällen ist auch eine vorzeitige Tilgung möglich.

 

Möchten Sie wissen, wie Sie eine Strafregisterbescheinigung beantragen oder ein Gnadengesuch stellen können? Ich helfe Ihnen gerne dabei.

Ich bin für Sie da!

Wenn es um Ihre Freiheit geht, sollten Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt wählen. In Notfällen (Festnahme, Hausdurchsuchung) können Sie mich unter der Nummer +43 699 1922 1541 auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichen.

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