Die Bedeutung einer kontradiktorische Vernehmung wird in der Praxis häufig unterschätzt.
Wurde ein Zeuge bereits kontradiktorisch vernommen, kann dieser von seinem Recht aus Aussageverweigerung Gebrauch machen und seine Angaben werden in der Hauptverhandlung verlesen. Das Gericht kann dabei sowohl auf das Protokoll als auch auf die Videoaufzeichnung der Vernehmung zurückgreifen.
Eine nachträgliche ergänzende Befragung ist oft nicht mehr möglich. Werden im Rahmen der kontradiktorische Vernehmung entscheidende Fragen nicht gestellt oder Widersprüche in den Aussagen nicht aufgezeigt, lassen sich diese Versäumnisse im weiteren Verfahren häufig nicht mehr korrigieren.
Aus diesem Grund sollte ein Beschuldigter bei einer bevorstehenden kontradiktorische Vernehmung möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
Besteht hinsichtlich des vorgeworfenen Delikts Verteidigerzwang, ist einem unvertretenen Beschuldigten für die kontradiktorische Vernehmung ein Verteidiger beizugeben. Dennoch empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einen erfahrenen Strafverteidiger beizuziehen. Dieser kann die Aktenlage prüfen, die Beweissituation analysieren und die Verteidigung gezielt vorbereiten.
Da eine spätere ergänzende Befragung oft nicht mehr möglich ist, kommt der kontradiktorische Vernehmung besondere Bedeutung zu. Ein erfahrener Strafverteidiger kann relevante Fragen identifizieren und auf mögliche Widersprüche in den Aussagen hinweisen, um die Interessen des Beschuldigten bestmöglich zu wahren.